Dienstag, 19. Oktober 2021

Latinum B Lektion 11 - Übersetzung A "Eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" und C "Die entwendete Laterne"

A "Eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" - S. 64

Sowohl junge Männer als auch römische Männer spielten oft mit Freude Ball. Auch in den Straßen und öffentlichen Plätzen warfen sie manchmal Bälle, obwohl dort die Handwerker arbeiteten und eine große Menge Menschen war.

Einst hatte ein Friseur, da gutes Wetter war, aus Gewohnheit der Handwerker den Rasierstuhl an einem öffentlichen Platz. Mit scharfem Messer rasierte er einen Sklaven. Aber einige junge Männer, die dort Ball spielten, bemerkten den Friseur nicht, da der Platz voll Menschen war.

Sie spielten, freuten sich, erwarteten nichts Böses, als plötzlich der Ball zur Hand des Friseurs flog. Die Kehle des Sklaven wurde durchgeschnitten und der Herr beschuldigte die jungen Männer, nachdem er sie ins Gericht gerufen hatte, am Tod des Sklaven. Obwohl wir das Urteil nicht kennen, kannten wir dennoch den Fall, weil einige Richter über/auf diesen Fall antworteten.

Die einen: Beim Friseur liegt die Schuld, wenn er dort rasiert hat, wo aus Gewohnheit die jungen Männer spielten.
Die anderen dagegen: Ein Teil der Schuld liegt auch beim Sklaven, weil er hätte wissen müssen, dass der Ort, wo der Friseur rasiert hat, voller Gefahr ist.
Wir fragen euch: Bei wem ist die Schuld? (= Wer ist schuld?) Wen bestrafte der Richter? Wer musste dem Herrn des Sklaven den Schaden ersetzen? Oder schuldete etwa niemand dem Herrn des Sklaven Geld, weil weder der Friseur noch die jungen Männer, sondern Unglück ("schlechtes Glück") die Sache zerstört hat?
Die Sache?
Ja. Denn Römer sahen Sklaven als Sachen an. So war das Recht, so befahlen es die römischen Gesetze.


C "Die entwendete Laterne" - S. 67

Weil die Straße dunkel war, hat der Gastwirt neben der Tür der Schenke aus Gewohnheit eine Laterne hingestellt. Diese trug einst ein junger Mann mit sich, nachdem er die Schenke verlassen hatte.

Der Gastwirt, der die Sache bemerkt hatte, hielt den jungen Mann fest. Dieser begann, den Gastwirt mit einer Peitsche zu schlagen. Aus dieser Sache entstand eine größere Schlägerei, in dieser der Gastwirt ein Auge des jungen Mannes ausschlug. Die Sache ging ins Gericht.
Der Richter fragte den Juristen über den Fall um Rat.

Der Jurist antwortete so: Der Gastwirt hat keine Schuld, wenn er das Auge des jungen Mannes ausgeschlagen hatte, nachdem er von der Peitsche getroffen wurde. Wenn er jedoch mit Absicht vorher das Auge ausschlug, liegt die Schuld beim Gastwirt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen