A "Eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" - S. 64
Sowohl junge Männer als auch römische Männer spielten oft
mit Freude Ball. Auch in den Straßen und öffentlichen Plätzen warfen sie
manchmal Bälle, obwohl dort die Handwerker arbeiteten und eine große Menge
Menschen war.
Einst hatte ein Friseur, da gutes Wetter war, aus Gewohnheit
der Handwerker den Rasierstuhl an einem öffentlichen Platz. Mit scharfem Messer
rasierte er einen Sklaven. Aber einige junge Männer, die dort Ball spielten,
bemerkten den Friseur nicht, da der Platz voll Menschen war.
Sie spielten, freuten sich, erwarteten nichts Böses, als
plötzlich der Ball zur Hand des Friseurs flog. Die Kehle des Sklaven wurde
durchgeschnitten und der Herr beschuldigte die jungen Männer, nachdem er sie
ins Gericht gerufen hatte, am Tod des Sklaven. Obwohl wir das Urteil nicht
kennen, kannten wir dennoch den Fall, weil einige Richter über/auf diesen Fall antworteten.
Die einen: Beim Friseur liegt die Schuld, wenn er dort
rasiert hat, wo aus Gewohnheit die jungen Männer spielten.
Die anderen dagegen: Ein Teil der Schuld liegt auch beim Sklaven, weil er hätte
wissen müssen, dass der Ort, wo der Friseur rasiert hat, voller Gefahr ist.
Wir fragen euch: Bei wem ist die Schuld? (= Wer ist schuld?) Wen bestrafte der
Richter? Wer musste dem Herrn des Sklaven den Schaden ersetzen? Oder schuldete
etwa niemand dem Herrn des Sklaven Geld, weil weder der Friseur noch die jungen
Männer, sondern Unglück ("schlechtes Glück") die Sache zerstört hat?
Die Sache?
Ja. Denn Römer sahen Sklaven als Sachen an. So war das Recht, so befahlen es
die römischen Gesetze.
C "Die entwendete Laterne" - S. 67
Weil die Straße dunkel war, hat der Gastwirt neben der Tür
der Schenke aus Gewohnheit eine Laterne hingestellt. Diese trug einst ein
junger Mann mit sich, nachdem er die Schenke verlassen hatte.
Der Gastwirt, der die Sache bemerkt hatte, hielt den jungen
Mann fest. Dieser begann, den Gastwirt mit einer Peitsche zu schlagen. Aus
dieser Sache entstand eine größere Schlägerei, in dieser der Gastwirt ein Auge
des jungen Mannes ausschlug. Die Sache ging ins Gericht.
Der Richter fragte den Juristen über den Fall um Rat.
Der Jurist antwortete so: Der Gastwirt hat keine Schuld, wenn er das Auge des jungen Mannes
ausgeschlagen hatte, nachdem er von der Peitsche getroffen wurde. Wenn er
jedoch mit Absicht vorher das Auge ausschlug, liegt die Schuld beim Gastwirt.
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